vorlage_meyer-ing
Leistungsbeschreibungen:
- Zur Ermittlung der Wiederherstellungskosten erfolgt die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, alle Einzelleistungen (Gewerke) werden benannt, um einen schlüsselfertige Gesamtkalkulation zu ermöglichen
- Der Versicherer erhält somit zeitnah eine realistische Schadenssumme, die zur schnellen Regulierung genutzt werden kann.
- Sanierung auf Basis TRGS 524 & TRGS 519
- Erstellung analog der Leitlinien des VDS
- Sanierungsempfehlung nach Großschäden